Bauernstand (Komposit aus „Bauer“ und „Stand“) bezeichnet einen Berufsstand bzw. eine gesellschaftliche Gruppe, der bzw. die Landwirtschaft bzw. landwirtschaftliche Produktion betreibt; daneben grenzt der Begriff diesen Berufsstand in erster Linie historisch in hierarchisch gegliederten Gesellschaften gegenüber anderen verhältnismäßig abgeschlossenen, „höheren“ oder „niedrigeren“ Gruppen bzw. Schichten ab, wie z. B. in einer Ständegesellschaft gegenüber dem Adelsstand, dem geistlichen oder auch „gebildeten“ Stand.[1] (-> Landstand)
Die auch als Bauernschaft oder Bauerntum bezeichnete Gruppe besteht heute aus Personen, die im Eigentum oder in einer Pacht im Hauptberuf selbständig einen landwirtschaftlichen (Familien)betrieb betreiben.
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